GoBD · § 257 HGB · § 147 AO · § 155 InsO

Die digitale Akte für ausgesonderte ERP-Daten in der Insolvenz.

pretor.io übernimmt die Buchhaltungs- und Geschäftsdaten eines insolventen Unternehmens, sobald dessen ERP-System abgeschaltet wird, und hält sie über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist GoBD-konform vor. Auswertbar, exportierbar, gemeinsam bearbeitbar. Insolvenzverwalter, assoziierte Sachbearbeiter, Steuerberater und Finanzamt arbeiten an derselben Akte — mit rollenbasierten Zugriffen und vollständigem Prüfprotokoll.

Aufbewahrung10 / 8 / 6 Jahre
Bewertungsäquivalenz5 Jahre nach Aussonderung
ÜbergabeZ3 · DATEV · PDF

Vier Aufgaben. Eine Akte.

pretor.io trägt die Pflichten des Insolvenzverwalters aus § 155 InsO in Verbindung mit § 257 HGB und § 147 AO durch — von der Datenübernahme bis zur Übergabe an Betriebsprüfung oder Steuerberater.

Aufnehmen

Vorgefertigte Anschlüsse für SAP, Microsoft Dynamics 365 Business Central, Microsoft Dynamics und DATEV. Generischer Import von GDPdU- bzw. IDEA-kompatiblen Exporten. KI-gestützte Schemazuordnung für unbekannte Quellsysteme, jede Zuordnung wird vor Festschreibung geprüft.

Archivieren

Hash-verkettete, append-only Speicherung mit WORM-äquivalenter Unveränderbarkeit. Pro Datensatz Aufbewahrungsfristen-Timer für 10 Jahre Bücher, 8 Jahre Buchungsbelege, 6 Jahre übrige Unterlagen — gemäß BEG-IV-Anpassung.

Auswerten

Bewertungsäquivalenter Zugriff über die ersten fünf Jahre nach Aussonderung: Tabellenansicht, Spaltenfilter, Sortierung, Verknüpfungen über das kanonische Datenmodell. Natürlich-sprachige Abfragen mit Quellsatz-Zitat. Anomalie- und Anfechtungsfenster-Voranalyse — die KI legt Belege offen, sie zieht keine rechtlichen Schlüsse.

Übergeben

Auf Anforderung: Z3-Paket nach GDPdU-Beschreibungsstandard 01.08.2002 (gdpdu-01-08-2002.dtd, index.xml, Tabellen-CSV in Windows-1252, IDEA-validiert), DATEV-Format-Buchungsstapel v7.0 mit EXTF-Header für den Steuerberater, signierte PDF-Beweisdossiers für Anfechtungen.

Sechs Phasen pro Akte

Vom Bestellungsbeschluss bis ans Ende der Aufbewahrung.

Eine Insolvenzakte verläuft in sechs Phasen. Jede ist gesetzlich determiniert. pretor.io trägt sie durch — vom ersten Tag der Akte bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist.

  1. Phase 1 Tag 0–1

    Bereitstellung

    Akte angelegt, Verwalter eingeladen. Leerer Tresor, sechs Reiter sichtbar.

  2. Phase 2 1–3 Wochen

    Erstaufnahme

    ERP des Schuldners wird abgesondert. Bot vor Ort oder Datei-Upload. Nach Versiegelung darf der ERP-Server abgeschaltet werden — Massekosten enden.

  3. Phase 3 2–24 Wochen

    Auslaufphase

    Verwalter führt das Geschäft kurzzeitig auf der bestehenden DATEV des Steuerberaters fort. pretor.io bleibt für neue Daten ruhig; Anfechtungsarbeit läuft auf dem versiegelten Bestand.

  4. Phase 4 Bis Verfahrensaufhebung

    Lebendige Akte

    Vollzugriff: Auswertung, Anomalie-Screening, Z3- und DATEV-Exporte. Steuerberater und Finanzamt-Prüfer treten als bereichsbeschränkte Gäste hinzu.

  5. Phase 5 Bis Jahr 5

    Stilles Archiv

    Bewertungsäquivalenz nach GoBD Rz. 142 bleibt erhalten. Das Archiv wird seltener angefasst, ist aber jederzeit auswertbar.

  6. Phase 6 Jahr 6 bis 10

    Reine Datenüberlassung

    Ab dem 6. Jahr genügt Z3 nach GoBD Rz. 148 allein. Infrastruktur reduziert sich auf Speicher plus Exporter — bis die Aufbewahrungsfrist endet.

Jeder Eintrag. Hash-verkettet. Nachweisbar.

Bücher unterliegen einer zehnjährigen Aufbewahrungspflicht; Buchungsbelege seit der BEG-IV-Reform einer achtjährigen, übrige aufzeichnungspflichtige Unterlagen einer sechsjährigen. pretor.io schreibt jeden Datensatz append-only fest und verkettet ihn kryptographisch — der ursprüngliche Inhalt bleibt im Sinne der Unveränderbarkeitsanforderung der GoBD jederzeit feststellbar.

Im Fall einer Außenprüfung übergibt der Insolvenzverwalter ein Z3-Paket nach Beschreibungsstandard 01.08.2002. Die Bewertungsäquivalenz nach GoBD Rz. 142 bleibt während der ersten fünf Jahre nach der Aussonderung erhalten; ab dem sechsten Jahr genügt die Datenüberlassung allein nach GoBD Rz. 148.

AKTE · IN-ARCHIV VERSIEGELT
09:14:02
12.05.2026
System SAP-Buchungsstapel 2018–2024 aufgenommen, 412.318 Datensätze.
sha:9f86d081…0a08
09:14:05
12.05.2026
System Hash-Kette versiegelt, Verfahrensdokumentation aktualisiert.
seal:c19a4d2b…71fe
11:42:18
14.05.2026
Dr. Becker Anfechtungsfenster § 133 Abs. 1 abgefragt — 27 Treffer mit Quellsatz-Zitat.
15:08:31
14.05.2026
System Z3-Paket nach Beschreibungsstandard 01.08.2002 für FA Düsseldorf-Süd erzeugt.
pkg:7a3b1f9c…4e02
Intelligenzschicht

Belege auf den Tisch — die Bewertung bleibt beim Verwalter.

Über jedem aufgenommenen Datensatz läuft automatisch eine forensische Voranalyse. pretor.io legt Auffälligkeiten und mögliche Anfechtungskandidaten offen. Die rechtliche Schlussfolgerung trifft Ihre Kanzlei.

Der Unterschied zu klassischen Archiven

Eine Akte. Mehrere Hände. Vollständige Spuren.

Klassische Archivlösungen liefern einen statischen Datenbestand, den externe Berater bedienen. pretor.io stellt eine lebende Akte bereit, die Ihre Kanzlei selbst betreibt.

Insolvenzverwalter und assoziierte Sachbearbeiter arbeiten gleichzeitig an derselben Akte. Steuerberater und Finanzamt-Prüfer treten als bereichsbeschränkte Gäste hinzu — lesend, zeitlich und sachlich begrenzt. Jede Anmeldung, jede Abfrage, jeder Export wird zentral protokolliert und fließt in die Verfahrensdokumentation ein.

Klare Abgrenzung

Was pretor.io ist — und was nicht.

pretor.io ist

  • Eine GoBD-konforme Akte für ausgesonderte ERP-Daten.
  • Eine kollaborative Plattform für Verwalter, Sachbearbeiter, Steuerberater und Finanzamt.
  • Eine Intelligenzschicht für Anomalien und Anfechtungsbelege.
  • Eine Übergabestelle für Z3, DATEV-Format und PDF-Dossiers.

pretor.io ist nicht

  • Keine Aktenverwaltung — Winsolvenz, RA-MICRO, STP bleiben Ihre Werkzeuge.
  • Keine Forderungstabellen-SaaS und kein ELSTER-Zubringer.
  • Keine beA-Versandstelle — § 130d ZPO-Verkehr bleibt bei Ihnen.
  • Keine Rechtsberatung — die Bewertung bleibt beim Verwalter.
Konform mit GoBD
Datenüberlassung GDPdU Z3 · Beschreibungsstandard 01.08.2002
Datenschutz Art. 28 DSGVO · Verarbeitung in der EU
Hosting Deutsches Rechenzentrum · ISO-27001-zertifizierter Betreiber